der Zweirad-Center Radlherz GmbH
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der
Zweirad-Center Radlherz GmbH, Südeinfahrt 1, 84347 Pfarrkirchen
Registernummer: HRB 13202
Registergericht: Landshut
Geschäftsführer: Bernhard Weber
Telefonnummer: +49 (0)8721 125470-0
E-Mail-Adresse: info@radlherz.de
(nachfolgend: „Radlherz“)
soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen meint sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“) als auch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
3. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Vertragsschluss mit Radlherz in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Fassung dieser AGB.
5. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden von Radlherz nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn Radlherz deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Waren im stationären Fahrradfachhandel
1. Vertragsschluss, Zahlungen
1.1 Alle genannten Preise lauten auf Euro und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise in den Ausstellungsflächen, Katalogen, auf der Internetseite: www.radlherz.de etc. stellen lediglich eine Einladung an den Kunden dar, seinerseits Radlherz ein entsprechendes Angebot in den Geschäftsräumen von Radlherz zu unterbreiten. Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Radlherz wird erst durch die Annahme des Angebots geschlossen.
1.2 Soweit zwischen dem Kunden und Radlherz kein späterer Fälligkeitstermin vereinbart wird, sind Zahlungen ohne Abzug mit Abnahme der geschuldeten Leistung fällig, spätestens jedoch mit Erhalt der Rechnung.
1.3 Ab Eintritt des Zahlungsverzugs berechnet Radlherz dem Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen unter Berücksichtigung des aktuellen Basiszinssatzes. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass Radlherz einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, Radlherz nachzuweisen, das der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen ist.
2. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Radlherz.
3. Liefertermine
3.1 Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
3.2 Der Beginn der von Radlherz angegebenen Lieferzeit setzt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3.3 Der Kunde kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Radlherz dazu auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
3.4 Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemie, oder ähnliche, nicht von Radlherz zu vertretende Ereignisse, z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, zurückzuführen, verlängern sich Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
3.5 Die gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4. Leistungs- und Erfüllungsort
4.1 Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von Radlherz sind die Verkaufsräume von Radlherz.
4.2 Lieferungen und Abholungen beim Kunden finden nur im Ausnahmefall und auf Kundenwunsch statt und müssen gesondert vereinbart werden. Gegenüber Kunden, die zugleich Verbraucher sind, gilt § 447 Abs. 1 BGB mit der Maßgabe, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs nur dann auf den Kunden übergeht, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und Radlherz dem Kunden diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.
5. Gewährleistung
5.1 Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anderes vereinbart, haftet Radlherz für Sach- und Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434ff. BGB.
5.2 Beschränkungen gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur die eigenen Angaben von Radlherz und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden. Radlherz haftet nicht für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige öffentliche Werbeaussagen, die Radlherz sich nicht zu eigen gemacht hat.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- oder Rechstmängelhaftung bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang.
Das gilt nicht für die Haftung für Schäden, die durch arglistige Täuschung oder sonstige vorsätzliche Handlungen verursacht worden sind, sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, wegen des Fehlens zugesicherter und/oder garantierter Eigenschaften, wegen Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien und/oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Gesetzliche Regressansprüche nach § 445a BGB bleiben durch die vorstehende Beschränkung ebenfalls unberührt.
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für für Reparatur-, Inspektions- und sonstige Werkstattleistungen
1. Auftragserteilung/ Vorauszahlung
1.1 Der Auftrag kommt nach Aufnahme der vom Kunden beauftragten Leistungen, entsprechender Auftragserteilung und Annahme des Auftrags durch Radlherz zustande.
1.2 Der Kunde ermächtigt Radlherz, Unteraufträge zu erteilen und dazu entsprechend Subunternehmer einzuschalten.
1.3 Radlherz behält sich im Einzelfall vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu fordern.
2. Preise/ Kostenvoranschlag
2.1 Alle genannten Preise lauten auf Euro und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
2.2 Auf Wunsch des Kunden vermerkt Radlherz im Auftragsschein die Preise, die bei der Durchführung des Auftrages voraussichtlich zur Anwendung kommen.
2.3. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, z.B. bei absehbar größeren Reparaturleistungen, erstellt Radlherz einen Kostenvoranschlag. Im Kostenvoranschlag sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen. Radlherz ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von vier (4) Wochen ab Übergabe an den Kunden gebunden.
2.4 Die Erstellung des Kostenvoranschlages kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn kein Auftrag auf Grundlage des Kostenvoranschlages binnen Ablauf der Vierwochenfrist gemäß III. Ziff. 2.3 erteilt wurde.
3. Fertigstellung
3.1 Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurde („verbindlicher Fertigstellungstermin“).
3.2 Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, wird dem Kunden ein neuer Fertigstellungstermin benannt.
3.3 Ist die Nichteinhaltung von Terminen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemie, oder ähnliche, nicht von Radlherz zu vertretende Ereignisse, z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, zurückzuführen, verschieben sich Termine um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
4. Verjährung der Mängelansprüche
4.1. Die Verjährungsfrist für Anspüche aufgrund von Mängeln beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. § 634a Abs. 3 BGB bleibt hiervon unberührt.
4.2 Die Verjährungsfrist nach vorstehender Ziff. III. 4.1 gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Falle einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche infolge Garantie und/oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.3 Für Verbraucher richtet sich die Verjährungsfrist für Ansprüche aufgrund von Mängeln nach den gesetzlichen Bestimmungen.
IV. Haftung
1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Schäden die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen und Ansprüche aufgrund einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Radlherz, der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von Radlherz beruhen.
2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Radlherz nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Die Einschränkungen der Ziff. IV. 1 und Ziff. IV 2. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen von Radlherz.
V. Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Kunden unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen.
Radlherz erreichen Kunden z.B. unter: info@radlherz.de
Radlherz ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.